Vermögende Deutsche: Geerbtes und geschenktes Vermögen stieg 2023 um 19,8 %

Im Jahr 2023 haben die Finanzämter in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Mrd. € besteuert – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % (neuer Höchstwert). Dies geht aus einer neuen Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 3,9 % auf 11,8 Mrd. €. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Mrd. € (- 4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Mrd. € (+ 24,9 %).

 

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen beruhten insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Mrd. € (+ 81,3 %). Sogenannte Großerwerbe (Betriebsvermögen im Wert von über 26 Mio. €) erhöhten sich von 4,8 Mrd. € im Jahr 2022 auf 17,1 Mrd. € im Jahr 2023.

 

Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Mrd. € (+19,5 %) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Mrd. € (+18,2 %) steuerlich erfasst. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Mrd. € (+7,6 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Mrd. € blieb im Vorjahresvergleich unverändert.

 

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Mrd. € ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Mrd. €.

 

Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Mrd. € von den Finanzämtern veranlagt. Dies waren 44,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Mrd. €, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelte (+ 100,7 %). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Milo. € (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Mrd. € fast vervierfacht. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Mrd. € und damit 29,6 % mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Mrd. € (+13,0 %).

 

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % auf 61,2 Mrd. € zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Mrd. € übriges Vermögen (+8,6 %) und 26,4 Mrd. € Grundvermögen (+11,1 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 5,0 Mrd. €. Darunter stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Mio. € (Großerwerbe) von 0,6 Mrd. € im Jahr 2022 auf 1,4 Mrd. € im Jahr 2023.