Die Lohnbuchhaltung ist für die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Unternehmens zuständig. Jedes Unternehmen mit Mitarbeitern ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Buchhaltung zu führen. Unsere Kanzlei übernimmt dabei neben der Gehaltsabrechnung auch die Erstellung der Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung, sodass Ihre Personalkosten stets aktuell in den Auswertungen erscheinen. Wir pflegen die Personalstammdaten, indem wir für jeden Mitarbeiter ein digitales Lohnkonto führen, auf das Sie jederzeit geordnet zugreifen können. Zudem berechnen wir die Arbeitnehmerbezüge, einschließlich der Lohn- und Sozialabgaben, und übermitteln die relevanten Daten an die zuständigen Behörden. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Meldebescheinigungen, wie Lohnsteueranmeldungen und Krankenkassennachweise, werden von uns erstellt.